// Hausschwamm / Sanierung

 

 

Sanierung nach Befall durch Holz zerstörende Pilze

Die Sanierung bzw. die Bekämpfungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten sind in der DIN 68800 Teil 4 sowie in dem entsprechenden Kommentar geregelt. Insbesondere wird im WTA-Merkblatt (1-2-05/D) sehr detailliert auf die Sanierung des Echten Hausschwammes eingegangen.

 

In der DIN werden hauptsächlich die folgenden Themen behandelt:

  • Festlegung, wie und mit welchem Sicherheitsabstand befallene Teile (Holz, Schüttung etc.) zu entfernen sind und wie das Mauerwerk und die Balkenköpfe zu behandeln sind. Dabei wird eine Unterscheidung zwischen dem Echten Hausschwamm und verwandten Haus­schwamm-Arten und den übrigen holzzerstörenden Pilzen getroffen. Im Zweifels­fall ist nach DIN so zu verfahren, als ob Befall durch den Echten Haus­schwamm vorliegt.
  • Hinweis auf den Umfang der Diagnostik, auf die Ursachen­beseitigung und die Austrocknung sanierter Bauteile
  • Hinweis zur Entsorgung
  • Verweis auf die DIN 68800 Teil 2, Teil 3 und Teil 5 bei Neueinbau von Holz und Holzwerkstoffen
  • Beschreibung der chemischen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bekämpfende Präparate nur für den Mauer­werksbereich vorliegen, während im Holzbereich lediglich vorbeugende Präparate ohne bekämpfende Wirkung Anwendung finden. Die DIN verweist in diesem Zusammenhang und zur Thematik der Zulassung von Präparaten auf das Holzschutzmittelverzeichnis (Holzschutzmittelverzeichnis des Institutes für Bautechnik Berlin).
  • Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insektenbefall

 

Der Echte Hausschwamm und verwandte Hausschwamm-Arten nehmen in der DIN eine Sonderstellung ein. Zum Beispiel ist bei einem Befall durch diese Pilze ein größerer Sicherheitsabstand beim Entfernen befallener Bauteile und durch­wachsener Schüttungen einzuhalten als bei anderen holzzerstörenden Pilzen. Dies führt neben der bei Befall durch Echten Hausschwamm und verwandte Haus­schwämme meist anstehenden Behandlung des Mauerwerks zu erheblich höheren Sanierungs­kosten.

Die Festlegung des Umfanges (und der Kosten) der Sanierung ist einer der Gründe, weshalb eine eindeutige Identifizierung der Pilzart notwenig ist. Leider ist aus der Praxis bekannt, dass durchaus auch einmal vorschnell die Diagnose Echter Hausschwamm gestellt wird, um dann die entsprechende Sanierung durch­zuführen. Der Passus „im Zweifelsfall ist so zu verfahren, als ob Befall durch den Echten Hausschwamm vorliegt“ dürfte ebenfalls manchmal zur Rechtfertigung zu umfangreicher Maßnahmen dienen.

In jedem Fall sollte die Sanierung holzzerstörender Pilze nur durch eine aus­gewiesene Fachfirma mit der entsprechenden Erfahrung durchgeführt werden.